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Fischereipatente beziehen
Pachtgewässer
Über 300 kleinere Bäche und Zuflüsse sowie Abschnitte der grösseren Fliessgewässer werden durch den Kanton an Einzelpächter oder Pachtgesellschaften verpachtet.
Die Fischereiausübung in den Pachtgewässern ist nur mit einer gültigen Fischereikarte erlaubt. Die Fischereikarten für Pachtgewässer sind bei den einzelnen Pachtgesellschaften erhältlich bzw. zu beantragen
Patentgewässer
Für den Zürichsee, Greifensee, Pfäffikersee sowie den Linthkanal werden Fischereipatente durch die Fischerei- und Jagdverwaltung des Kantons Zürich ausgegeben.
Möglichkeiten zum Bezug eines Fischereipatentes
Bitte beachten Sie, dass die Jahrespatente bis 31. Dezember gültig sind. Auch bei unterjährigem Bezug eines Jahrespatentes wird der volle Preis verrechnet – eine Pro Rata Verrechnung ist nicht möglich.
Patentbezug im FJV-WebShop der Fischerei- und Jagdverwaltung
Sie können Ihr Patent über eine der Patentausgabestellen beziehen
Sie können Ihr Patent schriftlich bei der Fischerei- und Jagdverwaltung beziehen.
Bitte beachten Sie: Das Fischereipatent ist nur zusammen mit dem Sachkundenachweis (SaNa) und einem amtlichen Ausweis gültig!
Weitere Informationen
Kontakt
Fischerei- und Jagdverwaltung
Postfach
8090
Zürich
Telefon 043 257 97 97
E-Mail fjv@bd.zh.ch