Ich bestätige, dass ich den Treffsicherheitsnachweis gemäss JFK-Standard erfüllt habe und keine Ausschlussgründe gemäss §11 des Gesetzes über Jagd und Vogelschutz vom 12. Mai 1929 gegen mich vorliegen. Ich nehme zur Kenntnis, dass der erworbene Jagdpass nur gültig ist, wenn ich während der gesamten Gültigkeitsdauer des Jagdpasses nachweisen kann, dass ich vor weniger als 12 Monaten den Treffsicherheitsnachweis erfolgreich absolviert habe.
Der Jagdpass wird dem Inhaber ohne Entschädigung entzogen, wennTatsachen eintreten oder bekannt werden, wegen deren er nicht hätte verabreicht werden dürfen.
Nach Eintritt eines Ausschlussgrundes ist der Jagdpass umgehend zurück zu schicken.