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Bodenbelastungen - Was nun?
Böden sind mitunter so stark mit Schadstoffen belastet, dass ihre Nutzung mit einer Gefährdung von Menschen, Tieren und Pflanzen einhergehen kann. Je nach Ausmass der Belastung sind dann Nutzungen einzuschränken oder die betroffenen Böden zu sanieren. Die Kantone stützen sich hierbei auf die Vorgaben und Vollzugshilfsmittel des Bundes.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen finden sich in der Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo) vom 1. Juli 1998. Diese setzt für eine Anzahl Schwermetalle und organische Verbindungen sogenannte Prüfwerte fest, bei deren Überschreitung die Kantone prüfen, ob die Belastung des Bodens Menschen, Tiere oder Pflanzen konkret gefährdet. Bei konkreter Gefährdung schränken die Kantone die Nutzung des Bodens so weit ein, dass die Gefährdung nicht mehr besteht (Art. 9 VBBo).
Um eine einheitliche Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu ermöglichen hat das BUWAL (heute BAFU) im Dezember 2005 das Handbuch „Gefährdungsabschätzung und Massnahmen bei schadstoffbelasteten Böden“ herausgegeben.
Überschreiten die Belastungen gar die Sanierungswerte, so verbieten die Kantone die davon betroffenen Nutzungen (Art. 10 VBBo).
Schadstoff-Aufnahmepfad
Nutzung | Schadstoff-Aufnahmepfad | Bemerkungen |
---|---|---|
Nahrungspflanzenanbau | Boden→Pflanze→Mensch | |
Futterpflanzenanbau | Boden(→Pflanze)→Nutztier→Mensch | Gefährdung der Nutztiere selber und/oder des Menschen über den Fleischkonsum |
Nutzung mit möglicher direkter Bodenaufnahme | Boden→Mensch | Direkte Bodenaufnahme vor allem durch spielende Kinder |
Die Schadstoffaufnahme durch Mensch oder Tier hängt zudem von verschiedenen Faktoren wie Schadstoffaufnahmeraten der einzelnen Pflanzenarten und -organe, Bodenverhältnisse beim Weiden oder Alter und Häufigkeit der Aufenthalte von Kindern auf belasteten Böden ab.
Massnahmen
Unter Berücksichtigung der Belastung, der Nutzung und der übrigen relevanten Faktoren erfolgt für jeden einzelnen Fall eine differenzierte Beurteilung der Gefährdung. Liegt eine konkrete Gefährdung für Menschen oder Tiere vor, ordnen die Behörden adäquate Massnahmen an, in der Regel Nutzungsvorgaben.
Faktenblätter
Auch wenn jede Gefährdungsabschätzung als Einzelfall unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten vorzunehmen ist, lassen sich typische Situation als Kombination der Belastungsursache, der vorhandenen Schadstoffe und der Art der Nutzung unterscheiden. Für diese Fälle hat die Arbeitsgruppe Interventionswerte und Risikobeurteilung (AGIR), in der die Kantone AG, BE, BL, LU, SG, SH, SO, TG, ZG und ZH vertreten sind, Faktenblätter zum Umgang mit Bodenbelastungen verfasst.
Faktenblätter
- Faktenblatt Familiengärten (PDF, 31 kB)
- Faktenblatt Hausgärten (PDF, 34 kB)
- Faktenblatt Freibäder (PDF, 33 kB)
- Faktenblatt Industrieareale (PDF, 25 kB)
- Faktenblatt Kinderspielplätze (PDF, 29 kB)
- Faktenblatt Klärschlamm (PDF, 62 kB)
- Faktenblatt Korrosionsschutzobjekte (PDF, 242 kB)
- Faktenblatt Rebberge (PDF, 37 kB)
- Faktenblatt Strassen (PDF, 55 kB)
- Faktenblatt Schiessanlagen (PDF, 244 kB)
- Faktenblatt Schiessplätze (PDF, 267 kB)
- Alle Faktenblätter Gefahrenabwehr (PDF, 923 kB)