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Direktzahlungsbeiträge
Sömmerungsbeitrag

Sömmerungsbeiträge sollen die nachhaltige und flächendeckende Bewirtschaftung von Sömmerungsgebieten fördern.
Die Beiträge werden unter der Bedingung gewährt, dass die Betriebe sachgerecht und umweltschonend bewirtschaftet werden.
Beitragsberechtigung
Bewirtschafter oder Bewirtschafterinnen |
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Beitragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften mit (Wohn)sitz in der Schweiz, die Tiere auf einem Sömmerungs- oder Gemeinschaftsweidebetrieb sömmern und den Betrieb auf eigene Rechnung und Gefahr führen → Kantone sind nicht beitragsberechtigt! |
Die Bewirtschaftungsanforderungen für die Sömmerung und das Sömmerungsgebiet sind in den Artikeln 26 – 34 der DZV beschrieben. |
Besondere Bestimmungen
für die Sömmerung und das Sömmerungsgebiet: |
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Flächen, die nicht beweidet werden dürfen |
Bewirtschaftungsplan (von unabhängigen Fachleuten erstellt): Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen haben darin beweidbare Flächen und Flächen, die nicht beweidet werden dürfen, festzuhalten. |
Höchstbesatz für Schafweiden |
Weidesysteme für Schafe (ständige Behirtung, Umtriebsweide, übrige Weiden) |
Beschriebe dazu finden Sie im Anhang 2 der DZV "besondere Bestimmungen für die Sömmerung und das Sömmerungsgebiet".
Tier-Beitragskategorien
ausgehend vom kantonal festgelegten Normalbesatz |
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▶ Schafe (ausgenommen Milchschafe): pro NST, Beitrag abgestuft nach Weidesystem. Achtung: der Höchstbesatz für Schafweiden nach DZV Anhang 2 darf nicht überschritten werden. |
▶ gemolkene Kühe, Milchschafe und Milchziegen mit einer traditionellen Sömmerungsdauer von 56 - 100 Tagen: pro RGVE (Beiträge werden nur bis 31. Dez. 2017 ausgerichtet) |
▶ übrige Raufutter verzehrende Nutztiere: pro NST |
Weicht die Bestossung erheblich vom Normalbesatz ab, so wird der Sömmerungsbeitrag entsprechend angepasst (DZV Art. 49).
Keine Beiträge werden ausgerichtet, wenn die Bestossung den Normalbesatz in NST oder RGVE um mehr als 15%, mindestens aber um zwei NST oder RGVE übersteigt.